Gerichtlicher Mahnbescheid: Als Gläubiger die Vorteile nutzen - Als Schuldner: Wie wehre ich mich dagegen?

 

 

Hintergründe zum gerichtlichen Mahnbescheid

 

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Gerichtlicher Mahnbescheid - ganz einfach durchführbar/ Wie komme ich mit gerichtlicher Unterstützung schnell und günstig an mein Geld? Hintergründe

Wir haben für Sie recherchiert!

Was ist das? Gerichtlicher Mahnbescheid = gerichtlich Geld einfordern 

Sie machen damit eine Forderung gerichtlich geltend. Das kann man entweder durch die doch sehr aufwändige Geltendmachung einer Forderung direkt durch Erhebung einer Klage oder durch die doch sehr einfache und für jeden schnell machbare Beantragung eines Mahnbescheides erfolgen. Dabei kann der Mahnbescheid im Gegensatz zu einer Klage bei Forderungen, die als solche unstreitig sind, zu einem raschen Titel führen (das ist ein sehr juristischer Ausdruck, sagt aber nichts anderes aus, als dass er eingefordert werden kann). Es können nur einerseits nur  titulierte Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durchgesetzt werden und andererseits unterliegen titulierte Forderungen nicht mehr der kurzen Verjährung. Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid festgestellte Forderungen können bis zur endgültigen Begleichung dreißig Jahre lang durchgesetzt werden. Erst danach erfolgt die Verjährung.

Was muss ich tun?

Zunächst wird das Verfahren durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Dieser muss in einfacher Form einer Klageschrift entsprechen. Dafür gibt es ein Formblatt, dass ausgefüllt werden muss. Wenn der Antrag korrekt gestellt worden ist, so ergeht dann  ohne jegliche Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich berechtigt ist (!), ein Mahnbescheid. Dadurch wird der Schuldner aufgefordert wird, den Anspruch einschließlich Zinsen und Kosten innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Der Schuldner hat auch die Möglichkeit innerhalb gleicher Frist Widerspruch einzulegen.

Wenn die Forderungen dann immer noch nicht bezahlt werden

Wenn ein Widerspruch erfolgt, reicht das Mahngericht  den Rechtsstreit an das hierfür zuständige Gericht ab. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass  eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat. Wenn kein Widerspruch eingelegt wird, so ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid. Der Vollstreckungsbescheid  wird dem Schuldner gleichfalls von Amts wegen zugestellt. Auch der Vollstreckungsbescheid ist dann noch mit einem Einspruch innerhalb von zwei Wochen anfechtbar.

Was macht den gerichtlichen Mahnbescheid so vorteilhaft?

Als Vorteile lasst sich bei dieser Vorgehensweise mit dem Mahnverfahren folgendes feststellen:

--> Sie sparen viel Zeit bietet gegenüber dem Klageverfahren 

--> Wenn die Zustellung des Mahnbescheids gleich Erfolg hat, so haben Sie als Gläubiger im Idealfall auch innerhalb weniger Wochen einen Vollstreckungsbescheid in den Händen, mit dem den Schuldner vorgegangen werden kann. Beim Zivilprozess dauert das Verfahren normalerweise mindestens viele Monate. 

--> Geringe Kosten, niedriger Aufwand. Es müssen (im Idealfall) nur zwei Anträge gestellt werden. Das sind zum einen der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids und zum anderen der Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids. Das Mahnverfahren kostet letztendlich nur eine halbe Gebühr nach dem jeweiligen Streitwert. Bei dem Zivilprozessverfahren ist eine dreifache Gebühr zu entrichten. 

--> Ein ganz entscheidender Vorteil ist, dass keine Beweislast vorliegt. Ebenso findet nur eingeschränkte Schlüssigkeitsprüfung statt. Die Forderung muss nicht begründet werden. Im Prinzip reicht die einfache Behauptung, dass eine Forderung besteht. Wenn der Gläubiger von dem Verfahren nicht weis und lieber erst mal gar nichts macht, dann hat es ihn auch schon erwischt. Die Angst vor gerichtlichen Dingen ist schon groß.

--> Kleine Wege. Sie müssen nicht das Gericht am Ort des Schuldners bemühen, sondern es ist grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnsitz des Antragstellers zuständig. Ein wirklich großer Vorteil. Beim Zivilprozeß muss dagegen grundsätzlich das Verfahren am Wohnsitz des Beklagten durch geführt werden. 

Wie wehre ich mich als betroffener gegen den gerichtlichen Mahnbescheid?

Wenn Sie obiges gründlich gelesen haben ist es ganz einfach. Legen Sie vor Gericht Widerspruch ein. Dann passiert gar nicht mehr. Es muss wie schon vorher tatsächlich neu eine Klage vom Gläubiger eingereicht werden und das ist schon viel aufwändiger und die Klage muss begründet werden. Versäumen Sie nur nicht die Fristen von 14 Tagen.

18.05.2018  

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