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Vermieter / Mietzeugnis: Sinnvoll und legal? |
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Informationsservice Vermieterzeugnis: Wie erhöhe ich meine Chancen eine gute Wohnung zu bekommen? Steht mir ein Mietzeugnis zu?Wir haben für Sie recherchiert! Es gibt zunehmend Vermieter, die mehr Sicherheiten möchten, um eine Zusage für die Vermietung der Wohnung oder des Hauses zu geben. Zu groß ist die Angst, auf Mietnomaden oder schlecht zahlende Mieter hereinzufallen. Es ist in der Tat ein deutlich zu beobachtender Umstand: Bei Neuvermietungen wollen die Verwalter und die Vermieter möglichst viel über den potenziellen neuen Mieter wissen. Es dient einfach dazu, späteren Ärger zu vermeiden. Der neueste Trend ist eben dieses Mietzeugnis, dass quasi wie Persilschein des früheren Vermieters wirken soll und auch oft wirkt. Dieses Mietzeugnis bescheinigt eine gute Zahlungsmoral bescheinigt. Bei den Juristen besteht noch keine einheitliche Meinung, ob eine derartige Forderung legitim ist. Andererseits kann bei einem Wohnungsmangel oder einem besonders günstigen Angebot es ja auch im Interesse des neuen Mieters liegen, die anderen Interessenten an der Wohnung eben durch eine solche Bescheinigung auszustechen und die Entscheidung des Vermieters zu den eigenen Gunsten fördern. Ein Mieter muss also nicht unbedingt etwas dagegen haben und kann diese Bescheinigung auch unaufgefordert vorlegen. Andere Nachweise, die häufig gefordert werden: Selbstauskunft, Schufa-Auskunft und Gehaltsbescheinigungen. Vermieter verlangen gelegentlich viele Nachweise und Erklärungen als Nachweis, das der neue Mieter solvent und zuverlässig ist. Die Vermieterbescheinigung hat sich besonders in einigen Regionen besonders etabliert. Das ist insbesondere in Berlin und in Ostdeutschland der Fall. In diese Vermieterbescheinigung ist auch aufzunehmen, ob Mietschulden bestehen. Nach rechtlicher Grundlage ist der Mietinteressent natürlich zu nichts verpflichtet, wenn er aber den Wünschen des Vermieters nicht nachkommt, wird er lediglich eine Chance auf die betreffende Wohnung oder das betreffende Haus haben. Sofern eine Zuverlässigkeitsbescheinigung oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gefordert wird, ist der Mietinteressent gleich doppelt in Schwierigkeiten.
Nachteilig wirkt sich zum Beispiel aus, wenn ein Mieter in der Vergangenheit völlig zu Recht die Miete z.B. wegen gravierender Mängeln gemindert hat oder wenn eine Nebenkostennachzahlung verweigert worden ist (die Gründe sind dann natürlich nicht aufgeführt), könnte sowohl der frühere als auch der aktuelle Vermieter das als Unzuverlässigkeit auslegen. Es kommt ja auch gerade gehäuft vor, dass Streitereien darüber dazu führen, dass man sich nach einer neuen Wohnung umsieht. Es ist leider in der Realität so, dass selbst, wenn das Mietverhältnis ohne Probleme verlaufen ist, der Mieter nicht immer die gewünschte Bescheinigung erhält. Gründe sind zum Beispiel, dass der Vermieter ganz einfach keine Lust hat, wegen des damit zusammenhängenden Verwaltungsaufwandes, unter Umständen denkt er aber auch ganz eigennützig daran, dass ohne Bescheinigung der aktuelle Mieter so schnell nicht kündigen und ausziehen kann, vielleicht ist er auch einfach ärgerlich wegen des Aufwandes der Suche eines neuen Mieters. In wie weit die Pflicht besteht, ein Mieterzeugnis zu erstellen ist bisher noch nicht geklärt. Im Gegensatz zum Arbeitsrecht gibt es im Mietrecht keine gesetzliche Zeugnispflicht. Es gibt Urteile vom Amtsgericht Berlin-Hohenschönhausen (Az: 16 C 239/05) und vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten (Az: 6 C 427/07), die aber gegensätzlich entschieden haben (gegensätzliche Rechtsprechung). Sofern die Mietbescheinigung nicht erstellt wird, bleibt nur die Möglichkeit als Mieter die Zuverlässigkeit mit anderen Mitteln unter Beweis zu stellen. Da bietet sich etwas die freiwillige Schufa-Auskunft (www.meineschufa.de) an. Es kann auch unterstützend sein, wenn man den Entwurf einer Bescheinigung vorbereitet, so dass der alte Vermieter nur noch unterschreiben muss.
18.05.2018 Info: Vermieterzeugnis: Wie erhöhe ich meine Chancen eine gute Wohnung zu bekommen? Steht mir ein Mietzeugnis zu?Aktueller Informationsservice: Geld sparen durch Vergleich / Copyright © Aktueller Info Service, Dr. Lietz, 2011 http://www.Aktueller-Info-Service.de |
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