Gründungszuschuss, Fristen,
Förderungshöhe, etc. Kostenlose Informationen |
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Gründungszuschuß/ Fristen/ Anspruchsberechtigte |
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Vergleich von Produkten und DienstleistungenGründungszuschuss. Welche Richtlinien sind zu beachten? Detaillierte Fördervoraussetzungen, Richtlinien, Anträge, Fristen, etc.Wir haben für Sie recherchiert! Funktion des Gründungszuschusses / Fristen Der Gründungszuschuss hat die Funktion,
den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit von jetzigen von Arbeitslosengeld I
Beziehern zu fördern. Es besteht ein gesetzlich geregelter Anspruch auf dieses Fördermittel,
wenn die Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind (siehe unten im Detail:
Fördervoraussetzungen). Die wesentlichen Bedingungen sind, dass man mindestens einen Tag
bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sein
muss und gleichzeitig noch ein Anspruch von 90 Tagen noch auf das Alg I
Bestand haben muss. Dann kann man den Gründungszuschuss beantragen. Der Anspruch
besteht auf Phase eins des Gründungszuschusses, sofern man eine
hauptberuflich selbstständige Tätigkeit beginnt. Der Zuschuss zur
Gründung dient der Eingliederung von nicht Beschäftigten in den Arbeitsmarkt und soll vor allem die Gründer sozial absichern.
Es ist wichtig, dass die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit vor dem eigentlichen Gründungsdatum beantragt
wird, sonst gibt es keine Förderung. Wenn Sie den Antrag abholen, muss das Datum der Antragsstellung
auf dem Formulr vermerkt sein.
Dieses Datum dient als Nachweis, dass man den Gründungszuschuss vor dem Gründungstermin (Anmeldung beim Gewerbeamt beziehungsweise
beim Finanzamt) vorgenommen hat.
Förderungsinhalte
In der ersten Phase des Gründungszuschusses durch die
Bundesagentur für Arbeit werden Sie neun Monate
gefördert. In dieser Zeit erhalten Sie dann das bisher bezogene
Arbeitslosengeld I als Gründungszuschuss. Zusätzlich , bekommen Sie
pauschal 300 Euro. Sie müssen dem Antrag auf Gründungszuschuss
verschiedene Unterlagen beifügen und wichtig, immer müssen Sie ein Geschäftskonzept
vorlegen, das zusätzlich mit einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle versehen
worden ist. Sie müssen mit einer Bearbeitungszeit des Antrages auf
Gründungszuschuss von maximal vier Wochen rechnen.
--> Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Bezieher von Arbeitslosengeld
I --> direkter Übergang aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in die Selbständigkeit wird nicht gefördert. (einzige Ausnahme bei eigener Kündigung - wenn Sie ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten Sie über einen Zeitraum von drei Monaten keine Förderung (Sperrzeit). --> Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) muss bestehen --> Anspruch muss bei Aufnahme der Selbständigkeit dieser Anspruch noch mindestens 90 Tage währen. --> Bezieher von Arbeitslosengeld II steht als Unterstützung weiterhin nur das Förderinstrument des Einstiegsgeld für maximal 24 zur Verfügung. Die Gewährung ist abhängig vom Ermessen des Jobcenters. -->Die neue Tätigkeit muss selbständig
und hauptberuflich ausgeübt werden (Förderung nur ab einem Arbeitsumfang
von mindestens 15 Stunden pro Woche) --> Das Existenzgründungskonzept muss tragfähig sein / Nachweis durch positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. -->Der Gründer muss gegenüber der Bundesagentur für Arbeit seine persönliche und fachliche Eignung nachweisen. Sollten Zweifel daran bestehe, kann die Arbeitsagentur auf einer Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung bestehen. Dabei kann in sogenannten Profilings oder Existenzgründerkursen diese Eignung gefordert und verbessert werden. --> Keine Förderung erfolgt, wenn bereits früher eine Existenzgründungsförderung nach dem SGB III gewährt wurde
und nach Beendigung der Förderung keine 24 Monate vergangen sind.
Ausschlussgrund ist ebenfalls das vollendete 65. Lebensjahr..
18.05.2018 Info: Gründungszuschuss, Fristen, Förderungshöhe, etc. Aktueller Informationsservice: Geld sparen durch Vergleich / Copyright © Aktueller Info Service, Dr. Lietz, 2010http://www.Aktueller-Info-Service.de |
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