C02-Gebäudesanierung. Förderung durch die KFW.

 

 

KfW Förderprogramm: Gebäudesanierung

 

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Vorteile des aktuellen Förderprogramms der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Wie und unter welchen Voraussetzungen kann ich Fördergelder erhalten? Was beinhaltet das Förderprogramm?

Wir haben für Sie recherchiert!

Förderungsgrundlagen/ Förderungssumme

Die energiesparenden Investitionen lohnen doppelt. Bei Bestandsimmobilien kommt es einerseits der Umwelt zugute und rechnet sich auch für Eigentümer. Auf Dauer niedrige Energiekosten sind die Folge und die notwendigen Investitionen können in nicht unerheblichem Maße gefördert werden. Durch das C02-Gebäudesanierungsprogramm der Kfw (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wird denjenigen, die es in Anspruch nehmen für Investionsmaßnahmen bis zu 50000 Euro je Wohneinheit zu verbilligten Zinsen zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass die Sanierung so effektiv ist, dass das Neubau-Niveau von der Energiesparverordnung (EnEv) erreicht oder sogar unterschritten wird. Es gibt einen Tilgunszuschuss in Höhe von 5 bzw. 12.5% des Zusagebetrages. Als Alternative können Privatpersonen, die keinen Kredit aufnehmen möchten auch mit dem Zuschuss gefördert werden. Dieser kann je nach der beabsichtigten Art und Umfang der Sanierung bis zu 17.5% der förderfähigen Kosten betragen.

Voraussetzung der Förderung

Neben dem Erreichen der Einsparung nach der Energiesparverordnung ist die Durchführung der Arbeiten durch Fachbetriebe für Eigentümer vorgeschrieben. Bei Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, welche
eine Sanierung entsprechend der Neubau-Nivaeu EnEV oder besser durchführen, werden zusätzlich Zuschüsse für die Baubegleltung durch
einen Sachverständigen gezahlt. Der Zuschuss hat eine Höhe von 50
Prozent der Beratungskosten, erreicht höchstens jedoch 1000 Euro je
Wohneinheit. 

Was wird alle gefördert?



Die zentrale Förderbereiche

--> Die energetische Sanierung nach Neubau-Niveau EnEV oder besserwertig (bei einem Baujahr vor 1981)

--> Die Unterschreitung des EnEv-Neubau-Niveaus um 30% oder mehr (gilt für Bauten verstellt vor 19849

--> Verschiedene Maßnahmenpakete zur Energieeinsparung (Baujahr vor 1995)

Art der Förderung

A. Kreditförderung (wahlweise zu B.)

--> Zinsgünstige Kredite. Dabei sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Der Tilgungszuschuss beträgt 5% des Zusagebetrages bis maximal 50.000 Euro je Wohneinheit.


--> Zinsgünstige Kredite. Dabei sind tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Der Tilgungszuschuss beträgt 12,5% bis maximal 50.000 Euro je Wohneinheit


--> Zinsgünslige Kredite, tilgungsfreie Anlaufjahre, maxial 50.000 Euro je Wohneinheit

A. Zuschussförderung (wahlweise zu A.)#

--> Zuschuss von 10% der förderfähigen Investions-Kosten, maximal jedoch 5000 Euro je Wohneinheit

--> Zuschuss von 7,5% der förderfähigen Investions-Kosten, maximal jedoch 8750 Euro je Wohneinheit

--> Zuschuss von 5% der förderfähigen Investions-Kosten, maximal jedoch 2500 Euro je Wohneinheit


18.05.2018

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