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Energieausweis und Energiesparverordnung (EnEV)

 

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Energieausweis / Energiesparverordnung: Sinn, Gültigkeit, Inhalte, etc. Was muss ich alles beachten?

Wir haben für Sie recherchiert!

Grundlagen der Energiesparverordnung

Seit dem 01.10.2007 ist die EnEV (Energiesparverordnung) gültig und vollständig seit dem 01.07. 2008 in Kraft. Welche Folgen das für Haus- bzw. Immobilienbesitzer bzw. -erwerber heißt wird im Detail erläutert. In der Anfangszeit ist es möglich, unabhängig vom Gebäude zwischen einem bedarfs- bzw. einem verbrauchsbasierten Energieausweis zu wählen. Es ist jedoch so, dass der  Verbrauchsausweis allerdings weniger aussagekräftig ist, obwohl darin Daten über den Verbrauch der letzten drei Jahre enthalten sind. Das sagt u.U. wenig über die energetische Qualität des Gebäudes aus.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Mit dem Januar 2009 ist die Wahlfreiheit eingeschränkt. Berechtigt zur Ausstellung der Energieausweise sind Handwerker und Techniker. Derzeit sind mehr als 20.000 Fachkräfte dazu qualifiziert und registriert. Der Energiepass behält seine Gültigkeit für insgesamt 10 Jahre. Derzeit gibt es keine Gebührenordnung für die Erstellung des Energieausweises. Es ist aber so, dass die Kosten sich bei etwa 200 bis 300 Euro bewegen dürften. Die Kosten für Verbrauchsausweise liegen etwas niedriger. Vor  Billiganbietern muss gewarnt werden, wenn sie nicht als Fachkraft registriert sind oder einen Ausweis vorzeigen, der nicht den Vorgaben entspricht. Das kann im Streitfall hohe Strafen nach sich ziehen. Wenn Sie einen Experten suchen können Sie sich and die  Deutsche Energie-Agentur DENA, der Verband der privaten Bauherren oder regionale Verbraucherzentralen, wenden. Sie helfen bei der Suche. 

Funktion des Energieausweises 

Der Energieausweis ist erdach worden, weil die  Europäische Union die Markttransparenz hinsichtlich Energieeinsparungen im Gebäudebereich erhöhen will. Der Energieausweis soll bewirken, dass die als Folge  durchgeführten energetischen Modernisierungsmaßnahmen die Erreichung der Ziele des Kyoto-Protokolls ermöglichen. Deutschland, die Niederlande und Dänemark haben bereits erste Maßnahmen ergriffen. Die anderen EU-Staaten hingegen haben noch keine Schritte unternommen. In der Bundesrepublik Deutschland gilt bereits seit dem Jahr 2002 die Pflicht zur Erstellung eines Wärmebedarfsausweises für die Neubauten. Seit dem 01.07.2008 sind für Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, Energieausweise erforderlich, wenn der Verkauf oder die Vermietung beabsichtigt werden. Mit dem Beginn des Jahres 20009 ist es für alle Wohngebäude, also auch für Neubauten, Pflicht. Bei Nichtwohngebäuden gilt diese Verpflichtung ab Juli 2009. 

Die Absicht für diese Vorschriften ist die Tatsache, dass in privaten Haushalten Heizkosten den größten Löwenanteil der Betriebskosten ausmachen. So entfällt  über 30 Prozent des Gesamt-Primärenergieverbrauchs auf die Raumheizung und die Warmwasserbereitung. Es ist jedoch den wenigsten Eigentümern, Bauherren und Mietern bekannt, mit welchen Größen man bei den Energiekosten zu rechnen hat.

Inhalte der Energieausweise

Im Energieausweis gibt es genaue Auskünfte über den Bedarf an Primärenergie, über den Wärmeschutz der Gebäudehülle, den Endenergieverbrauch sowie über CO2-Emissionen. Im Ausweis gibt es vier Seiten und er weist den jährlichen Verbrauch je Quadratmeter Wohnfläche aus. Bei der Ermittlung der Werte wird ein standardisiertes Verfahren angewandt, um Vergleiche zu ermöglichen. Die Informationen über alle wesentlichen Gebäudeeigenschaften, die sich auf den Energiebedarf auswirken, werden berücksichtigt. Damit wird das Verbrauchsverhalten des Bewohners nicht zum Maßstab. Das ist wichtig, da die Verhaltensweisen ja unterschiedlich und auf keinen Fall neutral sind. Bei richtig ausgestellten Energieausweisen sind individuelle Modernisierungsratschläge enthalten. Das ist immer nur nur nach einem Ortstermin möglich. Zwar kann der Eigentümer die Daten über den Energieverbrauch bzw. zum Gebäude übermitteln, aber Angaben dieser Art müssen vom Aussteller überprüft werden.

Im Endeffekt ist des die Absicht und der Energieausweis soll bewirken, dass nicht nur den Verbrauch eines Gebäudes zu dokumentieren, sondern diesen auch auf ein Minimum zu reduzieren. Manchmal können bereits kleine Maßnahmen zu hohen Energieeinsparungen führen. Das ausgefertigte energetische Gutachten dient dann als Grundlage für die besonders geförderten Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Kreditanstalt gewährt nicht nur sehr niedrige Zinssätze. Je nach Umfang der Energiesparmaßnahmen besteht meist auch die Möglichkeit einen Teilerlasses der Schulden zu bewirken.

 

18.05.2018

Links

Ein Energiesparhaus oder Niedrigenergiehaus bietet beste Energieeffizienz. Die Baukosten sind zwar etwas höher als bei herkömmlichen Haustypen aber man spart auf lange Sicht enorm an Heizkosten.

Info: Energieausweis, Energiesparhaus
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