Alles Wesentliche über den Ehevertrag. Kostenlose Informationen |
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Ehevertrag: Alles was enthalten sein muss! |
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Vergleich von Produkten und DienstleistungenEhevertrag: Sinn oder Unsinn? Alle wichtigen Inhalte, die Sie nicht vergessen sollten. Achtung: Fallen möglich.Wir haben für Sie recherchiert! Sinn des Ehevertrages Mit einen Ehevertrag geben sich die Eheleute vorher festgelegte bestimmte Regeln für die Ehe und vor allem für den Fall einer eventuellen Scheidung. Sicherlich denkt man am angeblich schönsten Tag im Leben, eben bei der eigenen Hochzeit, nicht an Trennung. Dennoch sollte man sich vor einem finanziellen Absturz nach der Ehe schützen. Immerhin lassen sich zumindest in bestimmten Regionen mindestens 50% der Paare auch wieder scheiden. Wirksamkeit / Notar erforderlich Ein Ehevertrag ist nach dem deutschem Recht nur dann wirksam, wenn er auch notariell beurkundet wird. Falls das nicht passiert ist der Vertrag formnichtig. Da ein Ehevertrag weitreichende Regelungen enthalten kann, die häufig auch zu Lasten eines Ehepartners gehen, hält der Gesetzgeber die Beratung durch einen Notar als unparteiischen Berater für unverzichtbar. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden. In seltenen Fällen ist ein Ehevertrag auch nach rechtskräftiger Scheidung noch vereinbar.
Wenn bei einer Scheidung kein Ehevertrag besteht/ Teilungsmodalitäten bei Ehe ohne Ehevertrag Existiert kein Ehevertrag, dann heißt die Aufteilung halbe / halbe beim Zugewinn. Es ist der gesetzliche Güterstand mit Zugewinnausgleich gültig. Das heißt auch, dass das in die Ehe eingebrachte Vermögen von Mann und Frau getrennt bleibt. Es ist auch so, dass keiner für die Schulden des anderen Ehepartners haftet. Erst bei der Scheidung wird auseinandergerechnet. Es wird dann ermittelt, wie stark das Vermögen in der Ehe angewachsen ist. Der Zuwachs wird dann geteilt. Ebenso bei den gesetzlichen Rentenansprüchen bekommt jeder die Hälfte. Das ist die beste Lösung für Paare mit Kindern. Dadurch ist wer erzieht und nichts verdient nach der Scheidung auch nicht benachteiligt. Es existiert ein Ehevertrag mit Gütertrennung/Wann ist Gütertrennung sinnvoll? Wenn durch Gütertrennung die Vermögen vertraglich abgegrenzt sind, behält im Scheidungsfall jeder Partner nicht nur das Vermögen, das er in die Ehe eingebracht hat. Er behält auch das, was er während der Ehe erarbeitet hat. In diesem Fall existiert kein Zugewinnausgleich. Es ist sinnvoll eine Gütertrennung zu vereinbaren, wenn einer der Partner z.B. Schulden mit in die Ehe einbringt. Es ist dann so, dass derjenige, der im gemeinsamen Haushalt Vermögen aufbaut (während der andere seine Schulden abbaut), bei einer Trennung ohne Vertrag nicht mehr die Hälfte des Zugewinns abgeben müsste. Empfehlenswert ist eine Gütertrennung für kinderlose Doppelverdiener. Dann können Sie nach der Scheidung in wirtschaftlichen Verhältnissen leben, als wären sie nicht verheiratet gewesen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, wenn dann doch sich noch ein Kind einstellt, dass es allerdings bei dem, der nach der Scheidung das Kind allein erzieht, zu einer Versorgungslücke kommen kann. Dabei ist zu berücksichtigen, das der Ehevertrag auch während der Ehe problemlos geändert werden kann Sonderform des Ehevertrages: Modifizierter Güterstand Bei der normalen Gütertrennung gibt es einen Nachteil. Im Todesfall eines Ehepartners muss der Hinterbliebene mehr Erbschaftssteuer zahlen als bei der Zugewinngemeinschaft. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der ,Anspruch auf den Rentenanteil des Verstorbenen entfällt. In diesem Fall hilft ein Vertrag mit modifiziertem Güterstand. Dabei handelt es sich um eine individuelle Regelung-. Einzelne Vermögenswerte, wie z.B. die eigene Firma können dann aus dem Zugewinn ausgeschlossen werden. Das ist wichtig für Eheleute mit Unternehmen. Normalerweise ist auch hier bei der Scheidung der finanzielle Ausgleich fällig. Es drohen somit bei einer guten Wertentwicklung der Firma oft die Verschuldung oder gar der Verkauf der Firma. Die Wahl der modifizierte Gütertrennung ist auch sinnvoll bei einer zweiten Ehe, sofern es Kindern aus der früheren Ehe gibt. Unterhalts- und Erbverhältnisse können hier dann individuell per Vertrag getrennt werden. Sinnvoll ist es auch, wenn man eine Erbschaft erwartet, die nicht aufgeteilt werden soll. Es gilt aber immer, das der Vertrag von einem Anwalt aufgesetzt werden muss und dass ein Notar es beurkunden muss. Sonst entbehrt er jeglicher Rechtsgültigkeit. Kosten Bei den Kosten für die Beratung, den Vertragsentwurf und
die Beurkundung gibt es eine anteilige Berechnung in Abhängigkeit vom Vermögenswert.
18.05.2018 Alles Wesentliche über den Ehevertrgt. Kostenlose InformationenAktueller Informationsservice: Geld sparen durch Vergleich / Copyright © Aktueller Info Service, Dr. Lietz, 2010 http://www.Aktueller-Info-Service.de |
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